Aufnahmeverfahren
Erste Schritte
Das Bildungsprogramm der B.I.S. überzeugt Sie, und Sie möchten Ihr Kind gern anmelden, dann nutzen Sie bitte im ersten Schritt unseren Aufnahmeantrag. Den ausgefüllten und von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebenen Antrag (bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis zu führen) senden Sie bitte zusammen mit Kopien der letzten Zeugnisse sowie der Geburtsurkunde per E-Mail an Frau Melanie Sommer-Joest aus dem Aufnahmebüro.
- Unterlagen liegen dem Aufnahmebüro vollständig vor
- Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere angefordert
- Sofern alle Unterlagen vollständig sind, wird das Kind entweder direkt in die Liste der Aufnahmen übernommen, oder kommt zunächst auf die Warteliste
- Für Schüler/innen der Klassenstufe 6 und höher werden Aufnahmetests durchgeführt; für Schüler/innen der Klassenstufen 1-5 können bei Bedarf Probetage vereinbart werden
- Ein Schulplatz wird angeboten
- Die Familie nimmt das Angebot an
- Ein Schulvertrag wird schriftlich geschlossen
FAQ
Antworten nur einen Klick entfernt
Wie melde ich meine Tochter / meinen Sohn an?
Bitte nutzen Sie unseren Aufnahmeantrag, fügen Sie ggf. die letzten zwei Sommerzeugnisse in Kopie bei, und senden Sie alles an das Aufnahmebüro. Sie werden anschließend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Je nach Verfügbarkeit von Plätzen und nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheidet diese, ob ein Schulplatz vergeben und ein Schulvertrag angeboten wird. Weitere Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden neben dem Aufnahmeantrag noch benötigt?
Die letzten 2-3 Zeugnisse sollten zusammen mit dem Aufnahmeantrag eingereicht werden, sofern das Kind schon so lange eine Schule besucht.
Welche Voraussetzungen muss mein Kind für eine Aufnahme erfüllen?
Grundsätzlich sollte die Chemie zwischen dem Elternhaus und der Schule stimmen, denn wir legen großen Wert auf einen vertrauensvollen Austausch. Familien, die sich nachweislich auf internationalem Parkett bewegen, werden bevorzugt aufgenommen.
Für eine Aufnahme in die 1. Klassenstufe sind Platzverfügbarkeit und ein positiver Eindruck beim Vorstellungsgespräch entscheidend. Für höhere Klassenstufen sind darüber hinaus die letzten zwei Zeugnisse vorzulegen und ggf. Einstufungstests zu absolvieren, um den allgemeinen Kenntnisstand sowie die Sprachkenntnisse zu ermitteln.
Welche Sprachkenntnisse sind für eine Aufnahme erforderlich?
Englisch- und/oder Deutschkenntnisse sind sicher von Vorteil, aber nicht grundsätzliche Bedingung, wenngleich mit steigender Klassenstufe sehr gute Englischkenntnisse elementar sind, um dem Unterricht folgen zu können. Englischkenntnisse werden im Rahmen von Aufnahmetests ermittelt.
Für die verschiedenen Altersstufen bieten Sprachförderprogramme für Englisch und Deutsch unterschiedlicher Niveaustufen gute Möglichkeiten, Sprachdefizite schnell auszugleichen.
In welcher Höhe wird ein Schulgeld erhoben?
Das Schulgeld entspricht einem Jahresbeitrag von 11.880,00 € für die Klassenstufen 1-10 und 16.800,00 € für die Klassenstufen 11-12 (IBDP). Der Jahresbeitrag kann bequem auf zwölf monatliche Raten aufgeteilt werden. Für ein Schuljahr sind Zahlungen immer von August eines Jahres bis einschließlich Juli des darauffolgenden Jahres zu leisten. Im Schulgeld enthalten sind die Kosten für den Schulbesuch, das warme Mittagessen sowie die Ganztagsbetreuung.
Im Schuljahr 2022/2023 beläuft sich das monatliche Schulgeld für die Klassenstufen 1-10 auf 990,00 € und für die Klassenstufen 11 bis 12 (IBDP) auf 1.400,00 €. Bei Vertragsabschluss ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 800,00 € zu entrichten.
Darüber hinaus werden jährlich einmal zum Schuljahresbeginn so genannte „resource fees“ erhoben. Für die verschiedenen Klassenstufen belaufen sich diese auf
1-5 – 100,00 €
6-8 – 150,00 €
9-10 – 200,00 €
Zusätzliche Kosten können im Rahmen von besonderen AGs, Exkursionen, Klassenfahrten und ggf. externen Prüfungen entstehen.
Gibt es Ermäßigungen beim Schulgeld?
Ja, die gibt es, z.B. bei Geschwisterkindern, die ebenfalls eine Einrichtung des Schulträgers besuchen. Entsprechende Zusatzvereinbarungen werden bei Vertragsabschluss vom Aufnahmebüro ausgestellt. Einkommensschwache Familien haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein einkommensabhängiges Schulgeld zu beantragen. Das Antragsformular sowie vollständige und belastbare Nachweise zum Familieneinkommen sind an das Büro der Geschäftsführung zu richten: gf@private-kant-schulen.de.